Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mitwirkung des Bezirksvorsteher

. Der Magistrat hat vor Erlassung eines Bescheides gemäß dem örtlich zuständigen Bezirksvorsteher innerhalb einer Frist von zwei Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.