Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Verknüpfung mit der Bauordnung für Wien

. Das Entfernen der Bäume ist bei Bewilligungen gemäß erst nach dem Einlangen der Baubeginnsanzeige () bei der Baubehörde zulässig.