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Verbot betreffend Zivilflugzeuge deutscher und japanischer Bauart
Österreich soll zivile Luftfahrzeuge deutscher oder japanischer Bauart oder solche Luftfahrzeuge, die eine größere Zahl von Teilen deutscher oder japanischer Herstellung oder Bauart enthalten, weder erwerben noch erzeugen.
Beachte: Gemäß der in der Wiener Zeitung vom 8. 11. 1990 abgedruckten Mitteilung der Bundesregierung ist diese Bestimmung als obsolet anzusehen.
Der Wortlaut dieser Mitteilung der Bundesregierung wurde im § 0 zum Staatsvertrag von Wien in der Kategorie Anmerkung aufgenommen.
