Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Gegenstand

. Diese Verordnung regelt die nähere Vorgangsweise und Darstellung der Abschätzung der Auswirkungen auf das Klima von Regelungsvorhaben und von Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung gemäß .