1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand
. Diese Verordnung regelt die nähere Vorgangsweise und Darstellung der Abschätzung der finanziellen Auswirkungen von Regelungsvorhaben und von Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013.
