. Die Anmeldestelle hat die nach den Bestimmungen des Werpapierbereinigungsgesetzes vorzunehmende Kennzeichnung bereinigter Wertpapiere in der im angeführten Weise durchzuführen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Anmeldestelle hat die nach den Bestimmungen des Werpapierbereinigungsgesetzes vorzunehmende Kennzeichnung bereinigter Wertpapiere in der im angeführten Weise durchzuführen.