Nachstehende Gemeinden wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Stadtgemeinde” weiterverliehen:
Mattersburg
Oberwart
Pinkafeld
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Nachstehende Gemeinden wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Stadtgemeinde” weiterverliehen:
Mattersburg
Oberwart
Pinkafeld