Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Finanzierung und Zahlungsmodalitäten für die Freizeit im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung bis 18:00 Uhr in den Jahren 2015 bis 2018

(1) Zusätzlich zu den in der Vereinbarung über den Ausbau der ganztägigen Schulformen, BGBl. I Nr. 115/2011, für die Jahre 2011 bis 2014 vom Bund zur Verfügung zu stellenden Budgetmitteln wird der Bund für die Freizeit der schulischen Tagesbetreuung, die an Schultagen jedenfalls bis 16:00 Uhr und bei Bedarf bis 18:00 Uhr stattfindet, in den Jahren 2015 bis 2018 einen Zweckzuschuss im Sinne der und in der Höhe von insgesamt höchstens 425.643.491,26 Euro zur Verfügung stellen. Ein Teilbetrag kann nach Maßgabe des Verteilungsschlüssels gemäß Abs. 2 auch für infrastrukturelle Maßnahmen im Sinne des der genannten Vereinbarung verwendet werden, dies an Standorten, deren Bestand vor dem Hintergrund der absehbaren demographischen Entwicklung als gesichert angesehen werden kann.

2015

2016

2017

2018

109.368.000,00 €

99.022.999,99 €

113.798.745,60 €

103.453.745,67 €

(2) Dieser Betrag wird wie folgt aufgeteilt:

 

2015

2016

 

Gesamtsumme in Euro (höchstens)

Davon auch für Infrastruktur in Euro (höchstens)

Gesamtsumme

in Euro (höchstens)

Davon auch für Infrastruktur

in Euro (höchstens)

Burgenland

3.712.179,60 €

2.743.748,84 €

3.361.048,57 €

1.848.576,71 €

Kärnten

7.308.628,49 €

6.923.600,89 €

6.623.608,86 €

3.642.984,87 €

Niederösterreich

21.026.632,33 €

14.545.945,44 €

19.037.746,09 €

10.470.760,35 €

Oberösterreich

14.337.218,53 €

14.009.406,35 €

16.705.665,31 €

9.188.115,92 €

Salzburg

6.918.750,92 €

3.930.694,09 €

6.264.313,80 €

3.445.372,59 €

Steiermark

15.352.158,75 €

11.991.271,47 €

14.299.119,25 €

7.864.515,59 €

Tirol

9.220.345,80 €

6.693.336,33 €

8.348.203,33 €

4.591.511,83 €

Vorarlberg

3.929.825,44 €

3.655.552,51 €

4.359.101,38 €

2.397.505,76 €

Wien

27.562.260,14 €

10.721.835,71 €

20.024.193,40 €

11.013.306,37 €

Österreich

109.368.000,00 €

75.215.391,63 €

99.022.999,99 €

 

 

2017

 

Gesamtsumme in Euro (höchstens)

Davon auch für Infrastruktur in Euro (höchstens)

Burgenland

3.957.958,65 €

1.354.462,89 €

Kärnten

8.561.666,51 €

2.669.236,18 €

Niederösterreich

21.921.143,80 €

7.671.986,92 €

Oberösterreich

21.915.356,50 €

6.732.185,90 €

Salzburg

6.785.284,48 €

2.524.444,51 €

Steiermark

17.218.175,89 €

5.762.376,25 €

Tirol

9.770.007,97 €

3.364.227,39 €

Vorarlberg

5.624.126,45 €

1.756.666,40 €

Wien

18.045.025,35 €

8.069.513,55 €

Österreich

113.798.745,60 €

39.905.099,99 €

 

2018

 

Gesamtsumme in Euro (höchstens)

Davon auch für Infrastruktur in Euro (höchstens)

Burgenland

3.606.827,63 €

1.479.798,41 €

Kärnten

7.869.693,60 €

3.677.963,17 €

Niederösterreich

19.932.257,55 €

7.884.278,69 €

Oberösterreich

20.170.104,32 €

9.597.975,58 €

Salzburg

6.130.847,38 €

2.166.495,72 €

Steiermark

15.724.337,21 €

6.675.183,71 €

Tirol

8.897.865,51 €

3.614.730,79 €

Vorarlberg

5.168.728,18 €

2.410.084,32 €

Wien

15.953.084,29 €

3.280.835,28 €

Österreich

103.453.745,67 €

40.787.345,67 €

(3) Bei Verwendung der für die Jahre 2015 bis 2018 nach Maßgabe des oben angeführten Verteilungsschlüssels auch für infrastrukturelle Maßnahmen vorgesehenen Anschubfinanzierungsmittel dürfen 55.000,00 Euro als einmalige Zahlung pro Gruppe nicht überschritten werden. Mit den Mitteln sind ausschließlich die Einrichtung neuer Tagesbetreuungen oder Qualitätsverbesserungen in der Infrastruktur für bereits bestehende schulische Tagesbetreuungen zu finanzieren, wobei die Einrichtung neuer Standorte bzw. neuer Gruppen der schulischen Tagesbetreuung vorrangig zu behandeln ist. Die Mittel sind insbesondere zu verwenden für

1. Die Schaffung bzw. Adaptierung von Speisesälen und Küchen,

2. Die Schaffung bzw. Adaptierung von Gruppenräumen für eine adäquate Betreuung,

3. Die Schaffung bzw. Adaptierung von Spielplätzen und ähnlichen Außenanlagen,

4. Die Anschaffung von Einrichtung(sgegenständen) für oben genannte Adaptierungen oder die

5. Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen (zB Geschirr, Besteck, Spiele).

Anderenfalls ist dieser Zweckzuschuss in den Jahren 2015 bis 2018 als Anschubfinanzierung von Personalkosten im Freizeitbereich der schulischen Tagesbetreuung nach Maßgabe des oben angeführten Verteilungsschlüssels zu verwenden, wobei 9.000,00 Euro pro Gruppe pro Jahr nicht überschritten werden dürfen.

(4) In den Jahren 2016, 2017 und 2018 können die für Infrastruktur vorgesehenen Mittel um bis zu 20% des für Infrastruktur vorgesehenen Betrages überschritten werden (Flexibilisierungsklausel). Die Gesamtsumme des 2016, 2017 und 2018 zur Verfügung stehenden Betrages wird dadurch nicht erhöht.

(5) Werden Anschubfinanzierungsmittel des Bundes dieser Vereinbarung in einem Jahr von einem Land nicht zur Gänze ausgeschöpft, können diese von den Ländern unter Beibehaltung der Zweckwidmung bis spätestens Ende des Unterrichtsjahres 2018/2019 in die nächsten Jahre übertragen werden. Am Ende der Laufzeit nicht verbrauchte Mittel sind an den Bund zurückzuzahlen.