Höhe des Kursbeitrages
Der Kostenbeitrag einschließlich der Kursunterlagen für den Weiterbildungskurs darf höchstens 80 Euro betragen. Die Höhe des Kursbeitrages wird durch die Steirische Landesjägerschaft festgesetzt.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Höhe des Kursbeitrages
Der Kostenbeitrag einschließlich der Kursunterlagen für den Weiterbildungskurs darf höchstens 80 Euro betragen. Die Höhe des Kursbeitrages wird durch die Steirische Landesjägerschaft festgesetzt.