Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Höhe des Kursbeitrages

Der Kostenbeitrag einschließlich der Kursunterlagen für den Weiterbildungskurs darf höchstens 80 Euro betragen. Die Höhe des Kursbeitrages wird durch die Steirische Landesjägerschaft festgesetzt.