Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausstellung der Kursteilnahmebestätigung für den Weiterbildungskurs

Die Steirische Landesjägerschaft hat über die Teilnahme am Weiterbildungskurs eine Kursbestätigung auszustellen, die den Namen, das Geburtsdatum, den Hauptwohnsitz der Kursteilnehmerin/des Kursteilnehmers und das Datum des Kurses beinhaltet.