Produktinformationsstelle für das Bauwesen
§ 4. Produktinformationsstelle für das Bauwesen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist das Österreichische Institut für Bautechnik.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Produktinformationsstelle für das Bauwesen
§ 4. Produktinformationsstelle für das Bauwesen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist das Österreichische Institut für Bautechnik.