Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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II. Abschnitt

Technische Bewertungsstelle und Produktinformationsstelle

Technische Bewertungsstelle

§ 3. Technische Bewertungsstelle für Bauprodukte im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist das Österreichische Institut für Bautechnik.