Der im beschriebene Grenzverlauf ist auf der Österreichischen Karte 1 : 50.000 (ÖK 1:50.000, Blatt 38 “Krems/Donau”-Straßenkarte von Niederösterreich, Sonderausgabe der NÖ Landesregierung, Gruppe GB/2, Stand VI/80) ersichtlich gemacht. Solche Karten liegen beim Amt der NÖ Landesregierung (Wasserrechtsabteilung), bei der Bezirkshauptmannschaft Krems/Donau sowie bei den Gemeindeämtern Langenlois und Hadersdorf-Kammern auf.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
