Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2006 in Kraft.
(2) Um die Bewilligung von Maßnahmen gemäß , die im Zeitpunkt gemäß Abs 1 bereits bestehen, ist innerhalb von sechs Monaten nach diesem Zeitpunkt anzusuchen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2006 in Kraft.
(2) Um die Bewilligung von Maßnahmen gemäß , die im Zeitpunkt gemäß Abs 1 bereits bestehen, ist innerhalb von sechs Monaten nach diesem Zeitpunkt anzusuchen.