Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2006 in Kraft.

(2) Um die Bewilligung von Maßnahmen gemäß , die im Zeitpunkt gemäß Abs 1 bereits bestehen, ist innerhalb von sechs Monaten nach diesem Zeitpunkt anzusuchen.