Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 152/1969
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 152/1969