Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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In- und Außerkrafttreten der Sofortmaßnahmen

. (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Kundmachung im österreichischen Rundfunk in Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt mit Kundmachung der Entwarnung im österreichischen Rundfunk außer Kraft.