In- und Außerkrafttreten der Sofortmaßnahmen
. (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Kundmachung im österreichischen Rundfunk in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt mit Kundmachung der Entwarnung im österreichischen Rundfunk außer Kraft.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
In- und Außerkrafttreten der Sofortmaßnahmen
. (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Kundmachung im österreichischen Rundfunk in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt mit Kundmachung der Entwarnung im österreichischen Rundfunk außer Kraft.