. Die dem bisherigen Text vorangestellte Paragrafenbezeichnung, , , , und die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 84/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die dem bisherigen Text vorangestellte Paragrafenbezeichnung, , , , und die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 84/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.