KAPITEL II
Geltungsbereich
Die in Buchstabe a dieser Anlage genannten Waren werden nach des Übereinkommens zur vorübergehenden Verwendung unter teilweiser Befreiung zugelassen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
KAPITEL II
Geltungsbereich
Die in Buchstabe a dieser Anlage genannten Waren werden nach des Übereinkommens zur vorübergehenden Verwendung unter teilweiser Befreiung zugelassen.