Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Waldfonds

. (1) Zur Erreichung der in genannten Ziele wird ein Waldfonds als Verwaltungsfonds geschaffen.

(2) Für den Waldfonds werden 430 Millionen Euro aus Mitteln des Bundes zur Verfügung gestellt.