Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ziele

. Ziele dieses Bundesgesetzes sind:

1. Entschädigung von Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern für durch den Klimawandel, insbesondere durch Borkenkäfermassenvermehrung, verursachten Wertverlust und Folgekosten;

2. Reduzierung des Befalls österreichischer Wälder durch Borkenkäfer;

3. Entwicklung klimafitter Wälder und Stärkung der Biodiversität im Wald;

4. Stärkung der Verwendung des Rohstoffes Holz als aktiver Beitrag zum Klimaschutz.