Genehmigung von Parteiübereinkommen
Alle über die Ausübung der Nutzungsrechte getroffenen Parteiübereinkommen bedürfen der Genehmigung der Agrarbehörde. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn das Parteiübereinkommen den Bestimmungen dieses Gesetzes entspricht.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
