Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Genehmigung von Parteiübereinkommen

Alle über die Ausübung der Nutzungsrechte getroffenen Parteiübereinkommen bedürfen der Genehmigung der Agrarbehörde. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn das Parteiübereinkommen den Bestimmungen dieses Gesetzes entspricht.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben