Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Parteien

Parteien sind die Eigentümer der berechtigten und verpflichteten Liegenschaften, sowie andere Personen, denen in diesem Gesetz Rechte eingeräumt oder Pflichten auferlegt werden.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben