Parteien
Parteien sind die Eigentümer der berechtigten und verpflichteten Liegenschaften, sowie andere Personen, denen in diesem Gesetz Rechte eingeräumt oder Pflichten auferlegt werden.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
