Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Durchführung der Abwahl

. (mit Ausnahme des die Ausschreibung an lehrgangsmäßigen Berufsschulen betreffenden Halbsatzes), , und sind mit der Maßgabe anzuwenden, daß an die Stelle der Worte „Wahl“ und „Wahlen“ jeweils die Worte „Abwahl“ und „Abwahlen“ treten. Die Stimmzettel haben der Anlage 3 zu entsprechen und den Namen sowie die Funktion des Abzuwählenden zu enthalten.