Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Berichte von Abschlussprüfern

. Ein Rechtsträger hat dafür zu sorgen, dass seine Abschlussprüfer oder Prüfer gemäß der FMA mindestens einmal jährlich einen Bericht über die Angemessenheit der Vorkehrungen, welche gemäß den bis 43 getroffen wurden, erstatten. Die Vorschriften über die Haftung des Abschlussprüfers gemäß sind sinngemäß anzuwenden.