Verweisungen auf Bundesgesetze und Verordnungen auf Grund von Bundesgesetzen
. Soweit in den durch diese Verordnung anwendbar erklärten Bestimmungen der VEXAT samt deren Anhang auf Bundesgesetze oder auf deren Grundlage erlassene Verordnungen verwiesen wird, sind diese in der am 1. April 2016 geltenden Fassung anzuwenden.
