Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verhältnis zu anderen Bedienstetenschutzvorschriften

. Durch andere Durchführungsverordnungen zum W-BedSchG 1998 anwendbar erklärte bundesrechtliche Vorschriften über persönliche Schutzausrüstung bleiben insoweit unberührt, als sie über die in angeführten Bestimmungen der PSA-V hinausgehen.