Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beitrittsvertrag

. (1) Der Beitrittsvertrag ist zwischen der MV-Kasse und der Gemeinde Wien abzuschließen.

(2) Der Beitrittsvertrag hat insbesondere zu enthalten:

1. die ausgewählte MV-Kasse;

2. Grundsätze der Veranlagungspolitik;

3. die näheren Voraussetzungen für die Kündigung des Beitrittsvertrages;

4. die Höhe der Verwaltungskosten gemäß ;

5. die Meldepflichten des Magistrats gegenüber der MV-Kasse;

6. eine allfällige Zinsgarantie gemäß ;

7. alle Dienstgeberkontonummern der Gemeinde Wien;

8. Art und Berechnungsweise der Barauslagen, die die MV-Kasse gemäß verrechnen darf.