3. Abschnitt
Auswahl und Wechsel der MV-Kasse
Auswahl der MV-Kasse
. Die Auswahl der MV-Kasse hat für alle von diesem Gesetz erfassten Bediensteten durch den Magistrat im Einvernehmen mit der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, Landesgruppe Wien namens der Bediensteten, für die Beiträge nach diesem Gesetz zu leisten sind, zu erfolgen.
