Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Höhe der Abfertigung

. Die Höhe der Abfertigung ergibt sich aus dem in der MV-Kasse verwalteten Abfertigungsanspruch des oder der (ehemaligen) Bediensteten (, 1a oder 3) zum Ende jenes Monats, zu dem der Anspruch gemäß fällig geworden ist, einschließlich einer allfälligen Garantieleistung gemäß . Der Abfertigungsanspruch setzt sich aus den in § 3 Z 3 BMVG genannten Betragsteilen zusammen.