Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mit der Gleichbehandlung und der Bekämpfung von Diskriminierung befasste Organe

. Folgende Organe sind mit der Gleichstellung und Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Sinn der bis 9 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes – B-GlBG, BGBl. Nr. 100/1993, der Frauenförderung im Sinn der bis 11d B-GlBG sowie der Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung im Sinn der §§ 13 bis 16a B-GlBG befasst:

1. die Gleichbehandlungskommission für Landeslehrerinnen und Landeslehrer (kurz: Gleichbehandlungskommission),

2. die Gleichbehandlungsbeauftragten für Landeslehrerinnen und Landeslehrer (kurz: Gleichbehandlungsbeauftragte),

3. die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen für Landeslehrerinnen und Landeslehrer (kurz: Arbeitsgruppe),

4. die Kontaktfrauen für Landeslehrerinnen und Landeslehrer gemäß (kurz: Kontaktfrauen).