Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geltungsbereich

. Dieses Gesetz gilt für

1. die in genannten Lehrerinnen und Lehrer und

2. Personen, die sich um die Aufnahme als eine in Z 1 genannte Lehrerin oder ein in Z 1 genannter Lehrer beim Land Wien bewerben.