Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Betreuung und Information

. Die Gemeinde hat für die psychosoziale Akutbetreuung von Betroffenen eines Ereignisses gemäß bis 3 und die Information von deren Angehörigen sowie der Öffentlichkeit in geeigneter Form zu sorgen.