Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Einsatzleitung vor Ort

. Die Gesamteinsatzleitung vor Ort obliegt dem Einsatzleiter im Sinne des Wiener Feuerwehrgesetzes. Die rettungsdienstliche Einsatzleitung vor Ort obliegt der Berufsrettung Wien.