Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schußbestimmungen

.  (1) Zeichen zum Hinweis auf Feuerlöschgeräte müssen der Darstellung nach Anhang 1 der KennV ab 1. März 2000 entsprechen.

(2) Diese Verordnung ist in ihrer Stammfassung am 29. Jänner 1999 in Kraft getreten.