Schußbestimmungen
. (1) Zeichen zum Hinweis auf Feuerlöschgeräte müssen der Darstellung nach Anhang 1 der KennV ab 1. März 2000 entsprechen.
(2) Diese Verordnung ist in ihrer Stammfassung am 29. Jänner 1999 in Kraft getreten.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Schußbestimmungen
. (1) Zeichen zum Hinweis auf Feuerlöschgeräte müssen der Darstellung nach Anhang 1 der KennV ab 1. März 2000 entsprechen.
(2) Diese Verordnung ist in ihrer Stammfassung am 29. Jänner 1999 in Kraft getreten.