Verweisungen auf Bundesgesetze und Verordnungen auf Grund von Bundesgesetzen
. Soweit in den durch diese Verordnung anwendbar erklärten Bestimmungen der GKV auf Bundesgesetze oder auf deren Grundlage erlassene Verordnungen verwiesen wird, sind diese in der am 1. Feber 2026 geltenden Fassung anzuwenden.
