Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
. Die Gemeinde hat ihre in den bis 22, 24 bis 44a und 45b geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
. Die Gemeinde hat ihre in den bis 22, 24 bis 44a und 45b geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.