Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gelöbnis.

. Jedes Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr hat nach seiner Aufnahme folgendes Gelöbnis abzulegen:

"Ich gelobe, meine Dienstpflichten als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr pünktlich und gewissenhaft zu erfüllen und den Anordnungen meiner Vorgesetzten Folge zu leisten."