Rechtsstellung der Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr.
. (1) Der Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr ist ehrenamtlich.
(2) Durch die Zugehörigkeit zu einer Freiwilligen Feuerwehr wird kein Dienstverhältnis zur Stadt Wien begründet.
(3) entfällt; LGBl. für Wien Nr. 28/2018 vom 13.4.2018
