Auflassung von Freiwilligen Feuerwehren.
. Ist der Weiterbestand einer Freiwilligen Feuerwehr nicht mehr erforderlich, so kann deren Auflassung angeordnet werden.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Auflassung von Freiwilligen Feuerwehren.
. Ist der Weiterbestand einer Freiwilligen Feuerwehr nicht mehr erforderlich, so kann deren Auflassung angeordnet werden.