Brandschutzmaßnahmen auf Baustellen
. Auf Baustellen, die von der Gemeinde Wien eingerichtet und betrieben werden, finden die bis 4 und 8 mit der Maßgabe Anwendung, daß auch die Lage und die räumliche Ausdehnung der Baustelle sowie allfällige Unterkünfte und Behelfsbauten besonders zu berücksichtigen sind.
