Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Information der Bediensteten

. Alle betroffenen Bediensteten sind, bezogen auf ihren jeweiligen Arbeitsplatz, zu informieren

1. über allfällige im Interesse des Brandschutzes verfügte Lagerverbote und Lagerbeschränkungen und

2. über die Standorte der Einrichtungen zur Brandbekämpfung.