Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Inkrafttreten

. (1) (Verfassungsbestimmung) und treten mit dem dritten, der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Die in Abs. 1 nicht genannten Bestimmungen des Gesetzes treten mit dem dritten, der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.