Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weisungsfreiheit

. (Verfassungsbestimmung) Die oder der unabhängige Bedienstetenschutzbeauftragte ist in Ausübung ihrer oder seiner Funktion an keine Weisungen gebunden. Die der oder dem unabhängigen Bedienstetenschutzbeauftragten zugeteilten Bediensteten sind nur an deren oder dessen Weisungen gebunden.