Eigener Wirkungsbereich
. Die Gemeinde hat mit Ausnahme der und 79 ihre in diesem Gesetz geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich
. Die Gemeinde hat mit Ausnahme der und 79 ihre in diesem Gesetz geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.