Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufgaben der oder des unabhängigen Bedienstetenschutzbeauftragten betreffend den Schutz der Landeslehrerinnen und Landeslehrer

. Der oder dem unabhängigen Bedienstetenschutzbeauftragten obliegt auch die Wahrnehmung der Aufgaben der Arbeitsinspektion nach den für Landeslehrerinnen und Landeslehrer geltenden Bestimmungen des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes – B-BSG, BGBl. I Nr. 70/1999 ( – LDG 1984, BGBl. Nr. 302).