Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Kosten der Untersuchungen

. Die Kosten von Eignungs- und Folgeuntersuchungen, von Untersuchungen bei Lärmeinwirkung und von besonderen Untersuchungen sind von der Gemeinde Wien zu tragen, soweit sie nicht, insbesondere bei Untersuchungen im Zusammenhang mit Tätigkeiten, die eine Berufskrankheit verursachen können, auf Kosten eines Versicherungsträgers erfolgen.