Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die Montage kann, abweichend von , auch von fachkundigem Personal eines Seilbahnunternehmens unter Aufsicht einer Person gemäß oder unter Aufsicht eines verantwortlichen Betriebsleiters, der diese Funktion bei einer Seilbahn gemäß und 2 Seilbahngesetz 2003 ausübt, erfolgen.

Davon unberührt bleibt die Berichtspflicht des im Seilbahnbau tätigen Herstellers oder Unternehmens über die Ergebnisse der Erprobung gemäß .

Der Bericht gemäß kann auch von einem verantwortlichen Betriebsleiter, der diese Funktion bei einer Seilbahn gemäß und 2 Seilbahngesetz 2003 ausübt, erstellt werden.