Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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4. Abschnitt

Besondere Bestimmungen für Schlepplifte

. Die Bewertung und die Berichtverfassung gemäß über den Zustand aller weiter verwendeten Bauteile kann auch von einer Person gemäß in seinem seilbahnspezifischen Fachgebiet (Maschinenbautechnik, Bautechnik, Elektrotechnik) erfolgen.