Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Dokumentation

. Um die Risiken der Veranlagung im Einklang mit angemessen erkennen, messen, überwachen, managen und steuern zu können und um über diese angemessen berichten zu können, sind die Grundlagen für Veranlagungsentscheidungen sowie die laufende Überwachung der Wertentwicklung und des Kreditrisikos angemessen zu dokumentieren. Sämtliche Transaktionen sind zeitnah und vollständig zu erfassen.