Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Organisatorische Trennung

. Um die Erfüllung der Anforderungen des § 124 Abs. 1 Z 1 bis 4 VAG 2016 zu gewährleisten, ist die Bewertung der Vermögenswerte, die Abwicklung und die Erfassung der Transaktionen im Rechnungswesen im Einklang mit organisatorisch von der Vermögenswertselektion im Rahmen der Veranlagung zu trennen.